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Service
Gebühren für Rurtalsperre einschl. Obersee NEU ab 2004
Art Allgemein Organisierte Mitglieder mit
gültigem Fischerpass des
VDSF
Tagesschein 10,25 EURO 7,75 EURO
3-Tagesschein 20,25 EURO 15,25 EURO
Wochenschein 40,25 EURO 30,25 EURO
Jugend- Tagesschein Für alle Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 4,75 EURO
Jahresschein * 95,00 EURO *65,50 EURO
zuzüglich 0,75 EURO Ausstellungsgebühr
(Jahresscheine1,50 EURO)
* Jugendliche unter 16 Jahren erhalten eine Ermässigung von 10,50 EURO. Mitglieder des ASV Rursee e.V.
und des Fischereiverein Nordeifel e.V. erhalten den Jahresschein für
55,00 EURO, jugendliche Mitglieder
beider Vereine bis zum 18. Lebensjahr für
30,00 EURO. Beide Vereine nehmen noch Mitglieder auf.
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Ausgabestellen nach Postleitzahl
PLZ
Anschrift Telefon
41066
Angelsport Saecker GmbH, Inh. Norbert Knepper,
Jakobshöhe 68, Mönchengladbach
02161 / 20 87 34
Geräte, Köder
50169
Angelgeräte Herrn Herbert Güsken,
Stiftsplatz 12, Kerpen
02237 / 60 38 16
Geräte, Köder
50226
Gebr. Bode GmbH, Angelgeräte,
Ernst-Heinrich-Geist-Str. 10, Frechen
02234 / 959 90 20
Geräte, Köder
50825
Wolfgang´s Angelladen, Wolfgang Maß,
Fettenweg 2, 50825 Köln-Bocklemünd
0221 / 54 54 01
Geräte, Köder
52080
Jürgen Quadflieg, Angelgeräte,
von Coels Str. 55, 52080 Aachen-Eilend.
0241 / 955 13 22 Geräte, Köder
52146
Leo´s Angelladen, Inh.: Leo Cauberg,
Morsbacher Str. 34, Würselen
02405 / 8 43 50
Geräte, Köder
52152
Walter Harth, Hotel "Zur alten Frische",
Wendelinusstraße 5, Simmerath-W-bach
02473 / 23 15
52152
Ewald Franzen Hotel "Kleiner Seehof"
Uferstraße 6, Simmerath-Woffelsbach
02473 / 26 05
52152
Hallmann´s Angel- und Pokalshop,
Bundesstraße 127, Simmerath-Kesternich
02473 / 35 25
Geräte, Köder
52152
Marita Stollenwerk, Kioskbetrieb,
Bollard 21, Simmerath-Rurberg
02473 / 24 75
Kleingeräte, Köder
52152
Wilhelm Uerlichs, " Haus am Obersee",
Hannesauel, Simmerath-Rurberg
02473 / 26 54
52152
Rursee-Touristik GmbH,
Franz Becker Str. 2, Simmerath-Einruhr
02485 / 317
52152
Mike´s Angler Treff am Rursee,
In den Brüchen 36, Simmerath-Rurberg
02473 / 55 88
Geräte, Köder
52152
Nevzat Aydin, Kioskbetrieb,
Rurstraße 13, Simmerath-Einruhr
02485 / 13 57
52152
Shop & Coffee, Irena u. Willi Büchel, Rurstraße 54, 52152 Simmerath-Einruhr 02485 / 91 27 15
52222
"Angelbert" - Bert Hähn,
Sebastianusstr. 81, Stolberg
02402 / 2 10 15
0172 252 58 43
Geräte, Köder
52224
Albert Ullrich,
Jägersfahrt 6, Stolberg
02402 / 7 34 44 Geräte, Köder
52249
Friedr. Emonts, Angelsport,
Stich 91b, Eschweiler
02403 / 80 94 512
Geräte, Köder
52353
Hans-Peter Pelzer, Angelgeräte
Effertzgasse 34, Düren-Birkesdorf
02421 / 8 57 47
Geräte, Köder
52385
Eheleute Huben, Nahkauf-Markt,
Nideggen-Schmidt, Heimbacher Str. 32
02474 / 279
52385
Eheleute Fischer,
Eschauel, Nideggen-Schmidt
02474 / 9978033 Kleingeräte, Köder
52396
Günter Becker, Wassersport,
Steg 1, Heimbach-Schwammenauel
02446 / 14 97
Köder
52396
Tourist-Info der Stadt Heimbach,
An der Laag 4, 52396 Heimbach
02446 / 805 79 14
52499
Angelsport Baesweiler GbR,
Breitestr. 30, 52499 Baesweiler
02401 / 60 22 22
Geräte, Köder
53127
Ole´s Angelecke,
Lengsdorfer Hauptstr. 46a, 53127 Bonn
0228 / 25 66 02
Geräte, Köder
53343
Helge Heuer, Angelgeräte
Wachtbergring 4,
Wachtberg-Berkum (Gartencenter)
0228 / 36 28 17
Geräte, Köder
53879
Klaudia Pohl, Zoo-Center
Kuchenheimer Str. 47-49, Euskirchen
02251 / 43 01
Geräte, Köder
53881
Busch Angelgeräte
Händelstr. 47, 53881 Euskirchen
02251 / 7 69 34
Geräte, Köder
53894
Martina Grass, Angelfachgeschäft
Heerstraße 85, 53894 Mechernich
02443 / 87 34
Geräte, Köder
53894
Angelsport Zimmermann/Belludt GbR
Gut von Mallinckrodt, Mechern.-Antweiler
02256 / 95 84 10 Geräte, Köder
53894
Helmut Schoddel, Angelfachgeschäft
Klosterstr. 7, 53894 Mechernich-Strempt
02443 / 84 28
Geräte, Köder
53837
Schorn GmbH, Auto- u. Bootslackierungen,
Kölner Str. 14, Schleiden-Gemünd
02444 / 27 36
53937
Fa. Manuela Reimann
Gemünder Str. 27, 53937 Schleiden
02445 / 91 13 77
53940
Doris Hanf, Angelgeräte,
Kölner Str. 10, 53940 Hellenthal
02482 / 16 19 Geräte, Köder
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Leih-Angelkähne am Rursee
Sehr geehrter Gastangler, lieber Angelfreund

aufgrund der großen Nachfrage nach Bootsangelmöglichkeiten haben wir nachfolgend einige
Kontakt-Telefonnummern aufgeführt. Es empfiehlt sich, die Leihkähne nach Möglichkeit
frühzeitig reservieren zu lassen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und viel
Petri Heil!
OV Heimbach-Hasenfeld, Peter Schöller, Heimbach-Hasenfeld, Tel.: 02446-634
Becker-Wassersport, Segelschule, Schwammenauel, Tel.: 02446-1497
OV Schmidt-Martin u. Gerda Huben, Heimbacherstr. 32, 52385 Nideggen-Schmidt, Tel.: 02474-279
OV Woffelsbach-Karl Heinz König, Auf dem Weiher 4, 52152 Simmerath-Woffelsbach, Tel: 02473-3153
OV Rurberg-Mike´s Angeltreff, In den Brüchen 36, 52152 Simmerath-Rurberg, Tel.: 02473-5588
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Stegplatzbörse
Steg-Nr.
Stegeigner/Ansprechpartner/Telefon
Liegeplatz
Kosten
159
Rurberg, Seeufer
52,00 Eur/Jahr

Informationen zum Angeln im Nationalpark Eifel

Ab dem 01.01.2006 treten gravierende Änderungen für das Angeln im Nationalpark in Kraft.

Ab 01.01.2006 darf die Urfttalsperre aus so genannten "Naturschutzgründen" nicht mehr befischt werden. Der bisherige Pachtvertrag wurde außer Kraft gesetzt. Das Angeln im Urftarm des Obersees ist ab diesem Zeitpunkt vom Ufer aus, mit Ausnahme der Halbinsel vor der Urftstaumauer, ganzjährig erlaubt. Die vertraglich vereinbarte Bootsangelregelung konnte bisher wegen fehlender Anlegemöglichkeiten nicht umgesetzt werden. Wir werden uns weiterhin um eine zügige Umsetzung bemühen und Sie rechtzeitig informieren.

Eine Karte mit den Abgrenzungen können Sie hier als Datei öffnen: Karte Obersee-Urftarm

Der Hauptsee der Rurtalsperre ist nicht Bestandteil des Nationalparks. Das Betreten des Ufers an der Kermeterseite ist von den ufernahen öffentlichen Wegen bzw. über die Uferlinie erlaubt. Das Betreten des Ufers, bis zur Vollstaugrenze, ist von der Seeseite aus überall gestattet.
Um Konflikte zu vermeiden, bitten wir um einen sensiblen Umgang beim Betreten des Nationalparkgeländes und evtl. Rückfrage im Zweifelsfall.

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Sonderfischerein und Jugendfischereischein

Ab diesem Jahr wurde durch Ergänzung des Landes-Fischereigesetzes ein Sonderfischereischein für behinderte Personen eingeführt. Nachstehend geben wir den Gesetzestext bekannt:

§ 32a Sonderfischereischein

1) Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behindertun keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.
2) Der Sonderfischereischein berechtigt nur zu Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.
3) Der Sonderfischereischein ist als solcher zu kennzeichnen und wird für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinanderfolgende Jahre nach einem vom zuständigen Ministerium bestimmten Muster erteilt.

Ausgabestelle für alle Fischereischeine ist die Gemeindeverwaltung.

Jugendfischereischein

Da es immer wieder zu Irritationen über die Bestimmungen beim Angeln von Jugendlichen kommt, informieren wir hiermit nochmals über die Gesetzeslage.
Neu ab 16.03.2010:
Nach § 31 Absatz 2 Buchstabe a LFischG ist es vereinbar, wenn Kinder unter 10 Jahren von erwachsenen Fischereischeininhabern unter den folgenden Einschränkungen mit dem Angeln vertraut gemacht werden und beim Angeln assistieren können:

* Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.

* Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken und Töten von Fischen.

* Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.

Ab dem 10. Lebensjahr benötigt der jugendliche Angler einen Jugendfischereischein, der bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden kann. Der Jugendfischereischein ist für 1 Jahr gültig und gestattet das Angeln nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Der Jugendfischereischein kann nur bis zum 16. Lebensjahr erworben werden. Spätestens dann muss eine Fischerprüfung abgelegt werden.
Ab einem Alter von 13 Jahren kann der Jugendliche die Fischerprüfung ablegen, die zum Erwerb des "normalen" Fischereischeins erforderlich ist. Ab dem 14. Lebensjahr kann dann nach bestandener Prüfung der Fischereischein erworben werden.
Informationen über die Vorbereitung zur Fischerprüfung erhalten Sie bei uns auf Anfrage.

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Information für ausländische Gastangler

Sehr geehrter Gast,
wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unseren Fischgewässern.

Damit Sie in Nordrhein-Westfalen den Angelsport ausüben können, müssen Sie einige gesetzliche Bedingungen erfüllen. Sie benötigen grundsätzlich einen staatlichen Fischereischein. Diesen, gültig für ein Jahr, erhalten Sie gegen eine Gebühr von EUR 10,-- bei der Gemeindeverwaltung Ihres Aufenthaltortes in NRW. Für die Ausstellung ist ein Passfoto erforderlich. Weiterhin müssen Sie die notwendigen Kenntnisse für die Ausübung des Fischfanges nachweisen. Hierfür genügt die Vorlage Ihrer Fischereipapiere aus dem Heimatland.
Unter Vorlage des deutschen staatlichen Fischereischeins können Sie dann einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erwerben.
Wir möchten Sie mit dieser Information vor Unannehmlichkeiten bewahren und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Informatie voor Buitenlandse Vissers

Beste gast,
Wij danken U voor de intersse die U toont voor onze viswaters. Om in de waters von Nordrhein Westfalen te mogen vissen moet U enkele wettelijke regels respecteren. Een staatsvergunning (blauwe schein) is noodzakelijk. Deze vergunning kunt U bekomen in het gemeentehuis van uw vakantiebestemming in Nordrhein Westfalen. Zij kost 10 EUR en is 1 jaar geldig.

U hebt een pasfoto nodig en U moet de nodige kennis over de visvangst bewijzen; die kunt U aantonen aan die hand van die visvergunning geldend in uw land. Na vorlegging van de staatsvergunning (Blauwe schein) kunt U dan een toelating bekomen voor de visserij in de door U gekozen waters.
Wij hopen U met deze informatie van dienst tezijn geweest en wensen U een aangename vakantie.

Information for foreign guest anglers

Dear Guest,
Thank you for the interest you have shown in our fishing region. In order to be able to participate in the angling sport in Nordrhein-Westfalia, you have to comply with certain legal conditions. Firstly, you must possess a state angling license. This license, which is valid for one year, can be purchased for the sum of EUR 10,-- at the local administration office at the resort you are staying at. You will need a passport photo for the license. Futhermore, you will have to prove that you have the necessary angling knowledge. Prestenting your native angling license ist sufficient proof.
On presenting the German state angling license, a permit for the desired waters can be issued.
We hope that this information will slave you any unnecessary inconvenience and wish you a pleasant stay in the area.

Information pour les pecheurs etranger

Cher visiteur,
Nous vous remercions pour l'intéresse que vous montrez pour nos eaux de pêche. Avant de pouvoir pêcher dans les eaux de Nordrhein Westfalen vous devez être en ordre avec quelques reglement allemands. Un permis allemand (papier bleu) est nécessaire. Vous pouvez aller chercher ce permis dans la maison communale de votre village de vacance. Ce permis coûte 10 EUR et est applicable pour la duréé d'un an. Une photo pasport et la connaissance de la pêche est prévu. Vous prouvez la connaissance de la pêche est prévu. Vous prouvez la connaissance de la pêche avec le permis de pêche de votre pays.

Avec le permis bleu vous pouvez pêcher dans les eaux de votre préference apres l'achat d'un permis local.
Nous espérons que nous vous avons bien informer pour ne pas avoir des ennuies et vous souhaitons une belle vacance.

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Winterplaketten

Voraussetzungen zum Erhalt der Winterplaketten

Gemäß Rurseeverordnung dürfen Boote aus Sicherheitsgründen in der Zeit vom 15. November bis zum 31. März nicht benutzt und müssen aus dem Uferbereich und vom Steg entfernt werden.
Zum Zweck der Hege und Pflege des Fischbestandes hat die FPG vom WVER die Erlaubnis erhalten, während dieser Zeit 100 Angelkähne zu nutzen, mit der Auflage, die Nutzungszeiten und die Fangergebnisse vorzulegen. Da in der Vergangenheit viele Nutzer, wenn überhaupt, nur nach mehrmaliger Aufforderung die dringend erforderlichen Unterlagen beigebracht haben, hat der Vorstand eine Unkostenpauschale in Höhe von € 10,00 zur Deckung dieses Aufwandes beschlossen.
Interessierte Bootsangler haben die Möglichkeit, eine Winterplakette unter nachstehenden Bedingungen bei der FPG zu beantragen:

1. Zahlung einer Unkostenpauschale von € 10,00 auf das Konto der Fischerei-
Pächtergemeinschaft Rursee e.V.:
Konto-Nr. 10 71 82 30 80, BLZ 39050000, Sparkasse Aachen
(
bitte Name, Anschrift und Stegnummer angeben) bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres
über die Reihenfolge der Zuteilung entscheidet der Zahlungseingang

2. Zusendung der Fangstatistik für das laufende Jahr (bis zum Einsendungstag)
mit Angabe von Name, Anschrift und Stegnummer an die:
Fischerei-Pächtergemeinschaft Rursee e.V., Kammerbruchstr. 14, 52152 Simmerath

Mit der Zahlung gelten die untenstehenden Bedingungen als anerkannt:

Die Nutzung der Winterplakette setzt folgende Bedingungen voraus:

1. Die nummerierte Freiplakette ist gut sichtbar am Steuerbordbug des Kahnes anzubringen.

2. Der Kahnbesitzer teilt der FPG Rursee e.V. mit, an welchem Steg der Angelkahn liegt.

3. Der Kahnbesitzer stellt sicher, dass bei einem sich abzeichnenden Hochwasserereignis bei einer Stauhöhe von 281,00 m+NN der Kahn aus dem Wasser entfernt wird. Über die Pegelstände hat sich der Angler selbst zu informieren. Für Kähne, die nach diesem Zeitpunkt vom WVER entfernt werden müssen, übernimmt der Eigentümer die Bergungskosten.

4. Der Kahnbesitzer stellt die FPG Rursee e.V. von der Haftung für Schäden, die durch die Sondernutzung entstehen, frei. Er haftet auch für evtl. Schäden, die durch die Nutzung an Anlagen Dritter entstehen.

5. Der Bootsangler verpflichtet sich seinen Kahn zu benutzen und der FPG eine separate Fangstatistik mit Angelzeiten für den Zeitraum 15. November bis 31. März zur Verfügung stellen. Formulare hierfür werden mit der Freiplakette übergeben.

6. Voraussetzung für den Erhalt der Plakette ist die Abgabe der Fangstatistik für das laufende Jahr

Weiterhin besteht die Möglichkeit, während der "Winterzeit" Kähne zu leihen.

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Parkregelung in den Rurseeorten Einruhr, Rurberg und Woffelsbach.

Seit dem 01.07.2006 gilt für o.g. Orte eine neue Parkgebührenordnung.

Danach wurden in Seenähe Parkautomaten installiert, die eine Gebühr von € 1,50 für die ersten 3 Stunden
und € 3,00 darüber hinaus fordern. Die Parkzeit gilt von 7.00 bis 20.00 Uhr.

Für Dauernutzer, wie z.B. Steganlieger, wurde die Möglichkeit einer fahrzeuggebundenen Vignette geschaffen.
Hierfür wurde folgende Staffelung eingeführt:

• Jahresgebühr für alle Orte....................€ 100,00

• Jahresgebühr für eine Ortschaft ............€ 50,00

• Halbjahresgebühr für alle Orte.............. € 50,00

• Halbjahresgebühr für eine Ortschaft....... € 25,00

• Vierteljahresgebühr für alle Orte ........... € 25,00

• Vierteljahresgebühr für eine Ortschaft.... € 12,50

Die Vignette kann gegen Zahlung der Gebühr unter Angabe von Name und Anschrift auf das Konto
der Gemeinde Simmerath Nr. 4250148 bei der Sparkasse AC, BLZ 39550000 erworben werden.

Wetterinformationen

Ausführliche Wetterinformation vom Rursee erhalten Sie bei

www.becker-wassersport.de

unter "Wetter".

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