Regelwerk

Angelbedingungen

Fassung 05.08.2026 · gültig ab 01.01.2026 · Beschlussfassung 31.12.2025

Der Fischereierlaubnisscheininhaber* verpflichtet sich zur Beachtung und Einhaltung des Tierschutzgesetzes, des Landesfischereigesetzes NRW und den anhängenden Verordnungen, der ordnungsbehördlichen Verordnung für die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs am Obersee der Rurtalsperre Schwammenauel sowie die von der Fischereipächtergemeinschaft Rursee e.V. erstellten Richtlinien für die Ausübung des Fischens in der Rurtalsperre Schwammenauel einschließlich des Obersees. Er hält die Schonzeiten und Mindestmaße ein und setzt Fische, die das Mindestmaß noch nicht erreicht haben oder zufällig in der Schonzeit gefangen werden, schonend zurück. Der Fang des wertvollen Lebensmittels Fisch steht bei seiner Ausübung des Fischens ebenso im Vordergrund wie das Naturerlebnis und der Erholungswert. Er achtet die Natur und hinterlässt seinen Angelplatz im sauberen Zustand.

Vollständiger Wortlaut

Richtlinien für die Ausübung des Fischens in der Rurtalsperre Schwammenauel einschließlich des Obersees

Die Abschnitte lassen sich einzeln aufklappen. Der Wortlaut entspricht dem Vereinsdokument in der Fassung vom 05.08.2026.

Verantwortlich für die fischereilichen Belange der Rurtalsperre Schwammenauel einschließlich des Obersees ist die Fischerei-Pächtergemeinschaft Rursee e.V. (FPG Rursee). Zu der ihr übertragenen Hegeverpflichtung zählen insbesondere die Festlegung der Angelbedingungen, die Kontrolle deren Umsetzung sowie die Hege des Fischbestands. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und nach wissenschaftlichen Kenntnissen führt die FPG Rursee zur Erhaltung des Artenspektrums und des ökologischen Gleichgewichts des Gewässers in Abstimmung mit der oberen Fischereibehörde der Bezirksregierung Köln Besatzmaßnahmen durch. Diese sind notwendig, weil die natürliche Reproduktion einzelner Arten durch die Strukturarmut des Gewässers und den durch das Talsperren Management des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) unvermeidlichen Wasserstands Schwankungen erschwert wird.

Durch den ständigen Wandel von Angelmethoden, der Entwicklung der Sonartechnik und vor allem durch die Entwicklung der Fischbestände werden die Angelbedingungen auch künftig ereignisgesteuert angepasst. Wir bitten um Verständnis.

Beachten Sie bitte, je weniger hier aufgeführte Regeln eingehalten werden, umso strenger müssen Vorschriften und Beschränkungen erlassen werden. Denken Sie auch stets an alle nach Ihnen Kommenden, die sich genau wie Sie an ihrem Hobby erfreuen möchten.

Die Angelbedingungen sind ab dem 01.01.2026 gültig. Die Beschlussfassung erfolgte am 31.12.2025. Alle bisherigen Angelbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

Fischerei-Pächtergemeinschaft Rursee e.V.:

  • Angelsportverein Rursee e.V.,
  • Fischereiverein Nordeifel e.V. Monschau,
  • Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Geschäftsstelle der Fischerei-Pächtergemeinschaft Rursee e.V., 52152 Rurberg, In den Brüchen 36, E-mail: info@fischerei-rursee.de. Aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter: www.fischerei-rursee.de

Änderungen der Angelbedingungen werden zeitnah in kursiver Schrift dargestellt