
Bootsverleih
Boot mieten am Obersee und Rursee
Für den Urftseearm im Obersee verleiht die Pächtergemeinschaft eigene Ruderkähne; am Rursee liegen Leihboote an der Büdenbachbucht. So kommen Sie auch ohne eigenes Boot aufs Wasser.

Standort 1
Obersee / Urftseearm
Die Ausleihe und Reservierung der Kähne erfolgt am Kiosk „Seppi’s Eck“, Bollard 21, am Seeufer, 52152 Simmerath-Rurberg. Dort wird auch die Schlüsselverwaltung abgewickelt.
- Ausleihe
- Kiosk „Seppi’s Eck“, Bollard 21, 52152 Simmerath-Rurberg
- Fragen
- Sebastian Harth, 02473 927 33 30
- Boote
- Ruderkähne der FPG Rursee, bis zu 3 Personen

Standort 2
Rursee / Büdenbachbucht
Am Rursee werden Leihboote über Franz Josef Metzmacher vom AV Hasenfeld ausgegeben. Abholpunkt ist die Büdenbachbucht bei Schwammenauel.
- Abholung
- Büdenbachbucht, Schwammenauel
- Ansprechpartner
- Franz Josef Metzmacher, AV Hasenfeld
- Gebühren
- bitte bei der Geschäftsstelle erfragen
Kahnverleih Urftseearm
Leihgebühren
| Position | Betrag |
|---|---|
| Leihentgelt pro Angeltag | 20,00 € |
| Ausgabegebühr | 2,00 € |
| Ersatz pro verlorenem Schlüssel | 50,00 € |
Bedingungen im Überblick
Verliehen wird nur an Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die Inhaber eines DAFV- oder VDSF-Sportfischerpasses mit gültiger Beitragsmarke sind.
Das Leihentgelt ist im Voraus zu entrichten. Ausgehändigt werden ein Steg-, ein Kahn- und ein Pollerschlüssel.
Die Nutzung ist auf die Zeit zwischen kalendarischem Sonnenaufgang und Sonnenuntergang beschränkt; alle Schlüssel sind bis 20:00 Uhr am Kiosk zurückzugeben.
Eine vorzeitige Rückgabe – etwa bei Schlechtwetter – berechtigt nicht zur Rückforderung des Leihentgelts.
Das Boot ist am Steg ordnungsgemäß einzuparken und abzuschließen; die Riemen sind gegen Sturm zu sichern.
Der Obersee ist Trinkwasserspeicher: Das Befahren des Urftarms mit E-Motor ist nicht gestattet.
Mit den Angelkähnen darf nur der Urftseearm befahren werden. Um die Halbinsel vor der Urftstaumauer gilt eine Schonzone – dem Ufer darf sich dort nur bis auf 50 Meter genähert werden.
Der Oberseestaudamm darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden; Fahrzeuge sind auf einem der Parkplätze am Überlauf abzustellen. Der Poller muss wieder eingesetzt werden.
Die Nutzung der Boote und das Betreten des Steges erfolgen auf eigene Gefahr; eine passende Schwimmweste wird dringend empfohlen. Schäden und Mängel sind vor Fahrtbeginn anzuzeigen.
Zur Bewirtschaftung des Fischbestands ist eine Einzelfangstatistik zusammen mit den Schlüsseln zurückzugeben.
