Steganlage am Rursee aus der Luft, Ruderboote und Tretboote liegen vertäut nebeneinander

Bootsverleih

Boot mieten am Obersee und Rursee

Für den Urftseearm im Obersee verleiht die Pächtergemeinschaft eigene Ruderkähne; am Rursee liegen Leihboote an der Büdenbachbucht. So kommen Sie auch ohne eigenes Boot aufs Wasser.

Schwimmender Steg mit Ruderkahn und Ausgabehäuschen am Obersee

Standort 1

Obersee / Urftseearm

Die Ausleihe und Reservierung der Kähne erfolgt am Kiosk „Seppi’s Eck“, Bollard 21, am Seeufer, 52152 Simmerath-Rurberg. Dort wird auch die Schlüsselverwaltung abgewickelt.

Ausleihe
Kiosk „Seppi’s Eck“, Bollard 21, 52152 Simmerath-Rurberg
Fragen
Sebastian Harth, 02473 927 33 30
Boote
Ruderkähne der FPG Rursee, bis zu 3 Personen
Rursee unter bedecktem Himmel mit Steganlage und Ortslage am gegenüberliegenden Ufer

Standort 2

Rursee / Büdenbachbucht

Am Rursee werden Leihboote über Franz Josef Metzmacher vom AV Hasenfeld ausgegeben. Abholpunkt ist die Büdenbachbucht bei Schwammenauel.

Abholung
Büdenbachbucht, Schwammenauel
Ansprechpartner
Franz Josef Metzmacher, AV Hasenfeld
Gebühren
bitte bei der Geschäftsstelle erfragen

Kahnverleih Urftseearm

Leihgebühren

Gebühren für den Kahnverleih im Urftseearm
PositionBetrag
Leihentgelt pro Angeltag20,00 €
Ausgabegebühr2,00 €
Ersatz pro verlorenem Schlüssel50,00 €
Verleihbedingungen als PDF

Bedingungen im Überblick

  • Verliehen wird nur an Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die Inhaber eines DAFV- oder VDSF-Sportfischerpasses mit gültiger Beitragsmarke sind.

  • Das Leihentgelt ist im Voraus zu entrichten. Ausgehändigt werden ein Steg-, ein Kahn- und ein Pollerschlüssel.

  • Die Nutzung ist auf die Zeit zwischen kalendarischem Sonnenaufgang und Sonnenuntergang beschränkt; alle Schlüssel sind bis 20:00 Uhr am Kiosk zurückzugeben.

  • Eine vorzeitige Rückgabe – etwa bei Schlechtwetter – berechtigt nicht zur Rückforderung des Leihentgelts.

  • Das Boot ist am Steg ordnungsgemäß einzuparken und abzuschließen; die Riemen sind gegen Sturm zu sichern.

  • Der Obersee ist Trinkwasserspeicher: Das Befahren des Urftarms mit E-Motor ist nicht gestattet.

  • Mit den Angelkähnen darf nur der Urftseearm befahren werden. Um die Halbinsel vor der Urftstaumauer gilt eine Schonzone – dem Ufer darf sich dort nur bis auf 50 Meter genähert werden.

  • Der Oberseestaudamm darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden; Fahrzeuge sind auf einem der Parkplätze am Überlauf abzustellen. Der Poller muss wieder eingesetzt werden.

  • Die Nutzung der Boote und das Betreten des Steges erfolgen auf eigene Gefahr; eine passende Schwimmweste wird dringend empfohlen. Schäden und Mängel sind vor Fahrtbeginn anzuzeigen.

  • Zur Bewirtschaftung des Fischbestands ist eine Einzelfangstatistik zusammen mit den Schlüsseln zurückzugeben.