Woffelsbacher Bucht
Woffelsbacher Bucht
Fischerei-Pächtergemeinschaft Rursee e.V.
Fischerei-Pächtergemeinschaft Rursee e.V.

Aktuelles

Winterplaketten für die kommende Saison

Wir bitte Euch, bevor Ihr die Winterplaketten für den Angelkahn und ggf. für den E-Motor beantragt, setzt euch mit dem Kassierer der FPG in Verbindung.

Jürgen Sprengard ist unter der Rufnummer 02429 9088009 zu erreichen.

Die Angelbedingungen wurden im Bereich der Fischereilichen Bestimmungen redaktionell angepasst (rote Schrift) und bei der Zander - Schonzeit wurde eine Info für das kommende Jahr beigefügt.

1.  Buchenthal Dieter Simmerath, (nicht erreichbar)
2.  Bürger Jürgen Übach-Palenberg,
3.  Jansen Friedel Nideggen,
4.  Würgt Patrick Linnich,
5.  Dick Heidi Baesweiler
6.  Krämer Bernd Blankenheim
7.  Kühn Roland Roetgen
8.  Küppers Stefan Düren
9.  Minnich Hans Sindorf
10.  Seeliger Diethard Mechernich

Herzlichen Glückwunsch! Bei der Verlosung von zehn Jahreskarten aus den eingesandten Fangstatistiken 2021 hat Fortuna nebenstehende Teilnehmer, Freikarten für das Jahr 2024 ausgewählt. Wir wünschen allen weiterhin erholsame und erfolgreiche Angeltage an den Rurseen.

Bitte unbedingt die aktuellen Angelbedingungen ab 2024 beachten.

§§   Wichtige Information!

Das bereits seit vielen Jahren verbotene Angeln mit lebendem Köderfisch ist scheinbar nicht in allen Köpfen angekommen.

Als Pächter der Rurtalsperren möchten wir alle ausdrücklich darauf hinweisen, sollten Angler bei Kontrollen mit lebenden Köderfisch angetroffen werden, diese mit einer Anzeige und sofortiger Seesperre zu rechnen haben. 

Der Vorsitzende

Tierschutzgesetz §17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

 

Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung - LFischVO)
§ 6 (Fn 4) Verwendung von Köderfischen
(1) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammen. Diese Einschränkung gilt nicht für Köderfische, die aus einem Gewässer stammen, das mit dem zu befischenden Gewässer in dauernder oder vorübergehender Verbindung steht.
(2) Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und nicht zum Fang von Fischen verwendet werden.

 

Gegenüberstellung Bach- und Seeforelle.

Aus gegebenem Anlaß möchte wir auf die im Rursee vorkommenden Seeforellen aufmerksam machen. Die Seeforelle hat ein Mindestmaß von 50cm und reproduziert sich im Gewässer. Bitte achtet genau drauf ob Ihr eine Bachforelle gefangen habt oder eine Seeforelle. 

Neues vom Wasserverband Eifel Rur.

Ordnungsbehördliche Verordnung für den Obersee

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Ordnungsbehördliche Verordnung für die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs am Obersee der Rurtalsperre Schwammenauel

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Regelungen für die Nutzung der Rurtalsperre Schwammenauel

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Regelungen für die Nutzung des Hauptsees der Rurtalsperre Schwammenauel vom 18.02.2016.
einschließlich der Anlage 1 (Karte)

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