Wir bitte Euch, bevor Ihr die Winterplaketten für den Angelkahn und ggf. für den E-Motor beantragt, setzt euch mit dem Kassierer der FPG in Verbindung.
Jürgen Sprengard ist unter der Rufnummer 02429 9088009 zu erreichen.
Die Angelbedingungen wurden im Bereich der Fischereilichen Bestimmungen redaktionell angepasst (rote Schrift) und bei der Zander - Schonzeit wurde eine Info für das kommende Jahr beigefügt.
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Herzlichen Glückwunsch! Bei der Verlosung von zehn Jahreskarten aus den eingesandten Fangstatistiken 2021 hat Fortuna nebenstehende Teilnehmer, Freikarten für das Jahr 2024 ausgewählt. Wir wünschen allen weiterhin erholsame und erfolgreiche Angeltage an den Rurseen. |
§§ Wichtige Information!
Das bereits seit vielen Jahren verbotene Angeln mit lebendem Köderfisch ist scheinbar nicht in allen Köpfen angekommen.
Als Pächter der Rurtalsperren möchten wir alle ausdrücklich darauf hinweisen, sollten Angler bei Kontrollen mit lebenden Köderfisch angetroffen werden, diese mit einer Anzeige und sofortiger Seesperre zu rechnen haben.
Der Vorsitzende
Tierschutzgesetz §17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Verordnung zum Landesfischereigesetz
(Landesfischereiverordnung - LFischVO)
§ 6 (Fn 4) Verwendung von Köderfischen
(1) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammen. Diese Einschränkung gilt nicht für Köderfische, die aus einem Gewässer stammen, das mit dem zu befischenden Gewässer
in dauernder oder vorübergehender Verbindung steht.
(2) Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und nicht zum Fang von Fischen verwendet werden.